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   EuGH, 15.07.1982 - 270/81   

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https://dejure.org/1982,614
EuGH, 15.07.1982 - 270/81 (https://dejure.org/1982,614)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.1982 - 270/81 (https://dejure.org/1982,614)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 270/81 (https://dejure.org/1982,614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Felicitas Rickmers-Linie

    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - RECHTSANGLEICHUNG - INDIREKTE STEUERN AUF DIE ANSAMMLUNG VON KAPITAL - GESELLSCHAFTSTEUER AUF DIE ANSAMMLUNG VON KAPITAL - BESTEUERUNGSGRUNDLAGE - BEZUGNAHME AUF DEN NENNBETRAG DER GESELLSCHAFTSANTEILE - BEGRIFF DES ' ' NENNBETRAGS ' ' ...

  • EU-Kommission

    Felicitas Rickmers-Linie

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits um die Bestimmung des Besteuerungsmaßstabs für die Festsetzung von Gesellschaftssteuer einer Kommanditgesellschaft; Auslegung des Begriffs "Nennbetrag" im Sinne des Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 69/335/EWG im Hinblick auf ...

  • Judicialis

    Richtlinie 69/335/EWG Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 69/335/EWG Art. 5 Abs. 2
    1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - RECHTSANGLEICHUNG - INDIREKTE STEUERN AUF DIE ANSAMMLUNG VON KAPITAL - GESELLSCHAFTSTEUER AUF DIE ANSAMMLUNG VON KAPITAL - BESTEUERUNGSGRUNDLAGE - BEZUGNAHME AUF DEN NENNBETRAG DER GESELLSCHAFTSANTEILE - BEGRIFF DES ' ' NENNBETRAGS ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gesellschaftssteuer auf die Ansammlung von Kapital - Nennbetrag von Gesellschaftsanteilen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE 1982, 2771
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Daraus folgt, daß die Auslegung des streitigen Begriffes in seiner allgemeinen Bedeutung nicht in das Ermessen jedes einzelnen Mitgliedstaats gestellt werden kann (vgl. Urteil vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 270/81, Felicitas, Slg. 1982, 2771, Randnr. 14).
  • BFH, 19.12.2007 - II R 65/06

    § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht

    Dies ergibt sich aus den objektiven Merkmalen des § 1 Abs. 3 GrEStG und damit in europarechtskonformer Qualifizierung (vgl. etwa EuGH-Urteile vom 13. Februar 1996 C-197/94 und C-252/94, Sociéte Bautiaa, Slg. 1996 I-505; vom 15. Juli 1982 C-270/81, Felicitas Rickmers-Linie, Slg. 1982, I-2771).
  • BFH, 06.03.1986 - I R 389/83

    GmbH & Co. KG - Kommanditanteile - Nennwert - Festes Kapitalkonto - Ausübung des

    Der EuGH entschied durch Urteil vom 15. Juli 1982 Rs. 270/81 (EuGHE 1982, 2771) wie folgt:.

    a) Dazu geht der Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil in EuGHE 1982, 2771 davon aus, daß durch die nationalen Gerichte festzustellen ist, ob einerseits der Begriff "Nennbetrag" i. S. des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 69/335/EWG durch § 8 Satz 2 KVStG 1972 übernommen wurde und bejahendenfalls, ob die Kommanditanteile an der F-KG & Co. am 10. April 1974 einen Nennwert i. S. des Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 69/335/EWG hatten.

    Sollte § 8 Satz 2 KVStG 1972 inhaltlich dem Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 69/335/EWG entsprechen, so sind die nationalen Gerichte bezüglich der Auslegung des Begriffs "Nennbetrag" durch die Richtlinie an das Urteil in EuGHE 1982, 2771 gebunden.

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